Die Wehr
Die Ortschaft Klecken gehört zu der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Harburg und liegt im nördlichen Niedersachsen. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 63 Quadratkilometer, wovon zwei Drittel als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Mit seinen 13.337 Einwohnern (Stand 12/2015) grenzt die Gemeinde direkt an die Stadtgrenze von Hamburg. Die Naherholung mit 27 Hotels und Gaststätten ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Ortsansässig sind zahlreiche Gewerbebetriebe, vornehmlich im Bereich des Handwerks und des Einzelhandels, sowie landwirtschaftliche Betriebe.
Erst in Städten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner ist vom Gesetzgeber eine Berufsfeuerwehr vorgeschrieben. Sie besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen und auf Einsätze warten. Das ist ihr Beruf und dafür werden sie bezahlt.
In der Gemeinde Rosengarten gibt es ausnahmslos Freiwillige Feuerwehren. Freiwillig bedeutet, dass die Feuerwehrfrauen und -männer ihren Dienst ehrenamtlich und unentgeltlich verrichten. Es handelt sich also um "ganz normale" Leute aus allen Gesellschafts-, Bildungs- und Altersschichten. Sie alle "opfern" ihre Freizeit für Übungen, Ausbildung und nicht zuletzt für Einsätze. So etwas wie eine Bereitschaft oder eine ständig besetzte Feuerwache gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht. Ihre Mitglieder haben 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag Dienst.
Die Feuerwehren der Gemeinde Rosengarten teilen sich auf in fünf Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung und vier Stützpunktfeuerwehren, wozu auch die Feuerwehr Klecken zählt. Die Stützpunktfeuerwehren verfügen über eine erweiterte Ausstattung, wie z.B. Tanklöschfahrzeuge und spezielles Rettungsgerät.
Für die Ausstattung, Ausbildung und Unterhalt der Feuerwehren ist die Gemeinde zuständig. In einigen Ortschaften wurden Fördervereine gegründet, um durch Spenden die Schutzausrüstung aufzuwerten oder Gerätschaften anzuschaffen, die nicht durch die Gemeinde beschafft werden können. Ein weiteres Ziel dieser Fördervereine ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr zu fördern.
Zu dem Einsatzgebiet der Feuerwehr Klecken gehört natürlich nicht nur der eigene Ort, sondern auch das gesamte Gebiet der Gemeinde Rosengarten. Besonders zu erwähnen ist die Bahnstrecke Hamburg – Bremen, die direkt durch Klecken verläuft. Hierfür wurden die Einsatzkräfte entsprechend geschult und auch von der Deutschen Bahn ausgerüstet. Bei entsprechenden Einsatzlagen wird die Feuerwehr Klecken auch zu überörtlichen Einsätzen in andere Gemeinden gerufen. Nicht zuletzt auch durch das Mitwirken im Fachzug „Wassertransport“ der Kreisfeuerwehrbereitschaft, der schon bei diversen Einsätzen als Unterstützung alarmiert wurde.
Die Hauptaufgabe der Feuerwehr hat der Gesetzgeber genau definiert: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohenden Lagen technische Hilfe zu leisten."
Die Aufgaben der Feuerwehr lassen sich grob in vier Grundtätigkeiten aufteilen: „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“. Diese vier Grundtätigkeiten werden daher auch im Feuerwehr-Signet (dem Logo der Feuerwehr) bildlich wiedergegeben. Die genaue Bedeutung der einzelnen Grundtätigkeiten wollen wir Ihnen hier erklären.
Retten
Mit Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen gemeint. Dies kann bei nahezu jedem Einsatz geschehen, beispielsweise bei einem Feuer, Verkehrsunfall oder Hochwassereinsatz. In den letzten Jahren hat sich der "Trend" bestätigt, wonach die Aufgaben der Feuerwehr immer mehr in den Bereich der technischen Hilfe rutschen. Gerade hier werden wir immer wieder zur Rettung von verunfallten Personen alarmiert.
Löschen
Die älteste und wohl bekannteste Aufgabe der Feuerwehr ist das Löschen. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft. Auch wenn im Laufe der Zeit die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen ist, so ist dies immer noch ein sehr komplexer Bereich. Besonders die heute vielfach verwendeten Kunststoffe und andere neuartige Materialien stellen die Feuerwehr immer wieder vor die schwierige Aufgabe entsprechende Löschmittel zu wählen und diese Ressourcenschonend einzusetzen. Zum Schutz der Einsatzkräfte vor Atemgiften kommen hierbei oft Atemschutzgeräte zum Einsatz. Diese erfordern neben einer speziellen Ausbildung regelmäßige Schulungen und Übungen.
Bergen
Eine der "härtesten" Aufgaben der Feuerwehr ist das Bergen von toten Menschen, Sachgütern oder Tieren. Auch wenn es in den Medien oft falsch benutzt wird, so bedeutet das Bergen von Menschen immer, das die zu bergende Person verstorben ist. So lange ein Mensch lebt, wird die Befreiung aus einer Zwangslage immer als Rettung bezeichnet. Bei Sachgütern oder Tieren ist hingegen immer von einer Bergung die Rede. Ein typischer Einsatz ist beispielsweise die Bergung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall oder die Bergung eines in eine Grube gefallenen Tieres. Die Bergung von toten Menschen ist für die Einsatzkräfte jedes Mal eine besonders belastende Aufgabe. Dies wird in der Regeln den älteren und erfahrenen Einsatzkräften überlassen. Für solche Einsätze stehen den Einsatzkräften sogenannte Notfallseelsorger bereit.
Schützen
Schützen bedeutet vor allem vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden (vorbeugender Brandschutz). Dies wird beispielsweise durch Brandsicherheitswachen bei größeren öffentlichen Veranstaltungen oder durch eine Sensibilisierung der Bevölkerung durch Vorführungen und Schulungen realisiert. Bei größeren Bauvorhaben werden sogar Sachverständige der Feuerwehr hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Aber auch der Umweltschutz fällt unter diese Tätigkeit. Hierzu zählen beispielsweise die Eindämmung von Ölunfällen, die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und der Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.